Region Basel

Da die Heilsarmee von Frankreich her in die Schweiz kam, brauchte es einige Zeit, bis sie in den deutschsprachigen Teil der Schweiz vorstiess. Ungefähr 5 Jahre dauerte es, dann begann auch in der Region Basel die Arbeit.

Die Salutisten hatten ein Ziel: Mit Gottes Hilfe das Evangelium zu verkündigen und es auch praktisch auszuleben. So ist dies auch ein Rückblick mit Dankbarkeit Gott gegenüber, welcher so vieles entstehen und gedeihen liess.
 

Schweizer Heilsarmee Geschichte

Im Jahr 1887 wurden drei Offizierinnen mit Gründungen von neuen Korps beauftragt:
So kam Susanna Küpfer nach Basel, Anna Furrer nach Birsfelden, und Lina Suter nach Sissach, um 1887 an diesen Orten die schwierige Arbeit in Angriff zu nehmen. Anna Furrer aus Solothurn hatte sich schon 1883 Catherine Booth angeschlossen und gehörte damit zu den ganz frühen Schweizer Salutisten.

In der Stadt Basel begann im Januar 1887 Kapt. Küpfer als befehlende Offizierin zusammen mit ihren drei assistierenden Offizierinnen Lt. Stucki, Lt. Sutter und Lt. Müller.
Bald darauf begannen die anderen Offizierinnen in Baselland ihre Arbeit aufzunehmen.
Da die Behörden von den Vorkommnisse in anderen Kantonen Kenntnis hatten, nahmen sie sich vor, in Basel geschickter vorzugehen. Von Anfang an wurden der Heilsarmee Auflagen gemacht:
Es wurde beispielsweise nicht erlaubt, mit Inseraten in der Zeitung zu werben, oder es wurde bei anderen Dingen verlangt, eine Bewilligung einzuholen.

Die Heilsarmee war immer wieder Thema in Zeitungen gewesen, und es wurde deutlich, dass die Kantonsregierung mit diesen Vorgaben hoffte, die Heilsarmee könne sich nicht sehr stark bemerkbar machen und somit käme es zu keinen besonderen Vorkommnissen.

Gegen Raufbolde und Ruhestörer, welche sich nach kurzer Zeit in den Versammlungen einfanden, nützten diese Verordnungen allerdings nicht viel. Und so kam es, dass die Polizei trotzdem Arbeit erhielt. Aber auch die spezielle Art der Heilsarmee, sowie der Umstand, dass Frauen die gleichen Positionen einnehmen durften wie Männer und auch predigten, war manchem Zeitgenossen nicht geheuer. Ebenso war die Uniform vielen Leuten ein Grund zum Ärgernis. Dies alles führte zu Opposition.

Auch in Baselland hatte der Regierungsrat 1890 wegen einer Eingabe von Einwohnern der Gemeinde Birsfelden Sondergesetze für die Heilsarmee erlassen.

Bemerkenswert ist, wie positiv dennoch viele Offiziere und Soldaten der Heilsarmee eingestellt waren.
In den Staatsarchiven findet man auch bemerkenswert viele Dokumente im Zusammenhang mit der Heilsarmee. Denn die Sondergesetze hatten Folgen.

Die Majore Roussel-Schoch heirateten 1895

In Basel-Stadt, so kann man nachlesen, wurden kleine Missachtungen sehr stark bestraft. Und so wurde manch ein Heilsarmeeoffizier zu Gefängnis verurteilt.
Die Geschichte der Heilsarmee in Basel wurde im Büchlein "Marksteine - zur Erinnerung zum 75-jährigen Bestehen der Heilsarmeearbeit in Basel" (von E. Dussy) schon recht detailliert aufgearbeitet.

Auch der Bundesrat hatte sich mit Petitionen, welche die Heilsarmee betrafen, zu beschäftigen. In der Schweiz waren die Meinungen geteilt.

Der Bundesrat, speziell Bundespräsident Ruchonnet, sprach sich schlussendlich für die Heilsarmee aus. Immer wieder kam es aber zu unschönen Vorkommnissen in Basel und in Baselland.

Als in Binningen ein zweites Korps eröffnet werden sollte, welches zwar nicht für Basel selber gedacht war, aber dennoch auf Basler Gebiet lag, war wieder ein solcher Moment. Aus einem Rapport aus dem Jahre 1892:

"...die Polizei das betreffende Lokal, in welchem sich die Heilsarmeeoffiziere eingeschlossen hatten, mit der Axt geöffnet und die Offiziere weggetrieben hatte. Als Frl. von Wattenwyl erklärte, dass sie da bei sich zu Hause sei und nicht weggehe, wurde sie mit Gewalt hinausspediert und mit den anderen Offizieren auf den Lohnhof gebracht. Leutnant Dewald wurde ohnmächtig geschlagen und verhindert, dass ihm ärztliche Hilfe gebracht werden konnte..."

In der Folge wurden 6 Heilsarmeeoffiziere zu 3 oder 2 Wochen Gefängnis verurteilt (nach E. Dussy).

Kanton BL, 1890: Beschluss des Regierungsrates betreffend die Versammlungen der Heilsarmee (Quelle: Staatsarchiv BL)

In der Zeitschrift der Heilsarmee, dem Kriegsruf von November 1892, findet man daraufhin auf der Titelseite einen längeren Artikel mit dem Titel "Basler Religionsfreiheit". Weiter heisst es:

"Offizielle Verfolgungen; sieben Offiziere gefangengenommen, weil sie im Namen Gottes und der Freiheit geredet haben. - Die Polizei am Werk."

Auch in Birsfelden und dem restlichen Baselland wurden wegen des Sonderbeschlusses, den der dortige Regierungsrat im Jahr 1890 gefasst hatte, immer wieder Offiziere angeklagt und teilweise zu drastischen Strafen verurteilt.

Obwohl der Bundesrat die Kantone zu bewegen suchte, die Sondergesetze fallen zu lassen, war man dort oft noch jahrelang der Ansicht, dass diese Gesetze bestehen bleiben sollten. In mehreren Kantonen versuchte die Heilsarmee oder deren Mitglieder durch Rekurse oder Klagen, ihre Rechte einzufordern. Dabei gingen sie teilweise bis vor das Bundesgericht. Daraus resultierten unterschiedliche Urteile.

Im Jahr 1890 erhält Kapt. E. Zuberbühler 14 Tage Gefängnis, weil sie die Versammlung bis nach 9 Uhr ausdehnte und Tambourin spielte
1891 Kapt. B. Schmidt , 16 Tage Gefängnis, weil sie mit den Liestaler Soldaten in Schärpen nach Sissach gegangen
1892 Kapt. J. Huber, 13 Tage Gefängnis