Anfänge der Heilsarmee in der Schweiz

"La Maréchale" Catherine Booth, eine Tochter von William und Catherine Booth-Mumford, und Arthur Clibborn brachten mit ihren Gefährten die Heilsarmee aus Frankreich nach Genf. Dort stiessen sie sofort auf starken Widerstand. Ihre Versammlungen wurden mit Lärm und Krawall gestört. Die Heilsarmee und ihre Mitglieder wurden verlacht und angegriffen.

Die Behörden ergriffen die Partei der Verfolger, und so wurden die Salutisten auch ins Gefängnis gesperrt. Misshandlungen von Salutisten und Freunden der Heilsarmee dauerten jahrelang an.
Die Landeskirchen standen der Heilsarmee skeptisch bis ablehnend gegenüber. Ein Pfarrer verlor durch seine freundliche Einstellung der Heilsarmee gegenüber sogar seine Stelle.

La Maréchale Catherine (Kate) Booth

In verschiedenen Kantonen wurden spezielle Gesetze erlassen, welche die Heilsarmee betrafen und ihr Wirken möglichst einschränkten. So kam es in verschiedenen Kantonen auch immer wieder zu Anklagen vor Gericht.

Auch Catherine Booth wurde gefangen genommen und vor Gericht gestellt. In England führte der Umstand, dass eine predigende Engländerin nicht nur ins Gefängnis geworfen, sondern auch vor Gericht gestellt wurde, zu Schlagzeilen in der Presse.

 

 

La Maréchale (Catherine Booth) vor Gericht, Titelseite einer englischen Zeitung (The Graphic, 1883)

Da die Heilsarmee in Frankreich und der Schweiz zusammen gehörten, befand sich das Hauptquartier damals in Paris. Dies hinderte weder Catherine Booth noch Arthur Clibborn daran, immer wieder in der Schweiz Versammlungen abzuhalten.

1885 drang die Heilsarmee auf ihrem Siegeszug in die deutsche Schweiz vor. Verschiedene Kantone erliessen Ausnahmegesetze gegen die Heilsarmee. Dies konnte aber nicht verhindern, dass sich die Heilsarmee in der Schweiz ausbreitete.

Nach und nach liessen die verschiedenen Kantone die Ausnahmegesetze gegen die Heilsarmee fallen, aber noch 1888 wurde Kapitänin Charlotte Stirling, eine schottische Offizierin, 100 Tage im Schloss Chillon gefangen gehalten, weil sie Kindern Religionsunterricht erteilt hatte.

Bis 1894 wurde das Schloss Chillon als Gefängnis benutzt

Im Jahr 1889  wurde die Heilsarmee vom Bundesgericht als religiöse Körperschaft anerkannt.

Obwohl Bundespräsident Ruchonnet im Jahr 1890 erfolgreich eine Verteidigungsrede gegen die Petitionen hielt, welche die Heilsarmee aus dem Land treiben sollten, dauerte es noch Jahre, bis schliesslich auch in Genf die letzten dieser Ausnahmegesetze keine Anwendung mehr fanden.

Bis dahin unterstand das Heilsarmeewerk in der Schweiz dem französischen Hauptquartier in Paris. Erst 1901 wurde die Schweiz ein eigenes Territorium.

Arthur S. Clibborn heiratete 1887 Catherine Booth, die Tochter von William Booth